Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkäufe erfolgen wie besichtigt, unter Ausschluss jeder Haftung und Gewährleistung.
Der Verkäufer leistet insbesondere keine Gewähr für ein ziffernmäßig genau bestimmtes Ausmaß, für eine bestimmte Größe, für eine bestimmte Beschaffenheit, sonstige Eigenschaft, Verwendbarkeit oder einen Ertrag des Kaufgegenstandes oder sonstige Mängel, sodass keinerlei Ansprüche – welcher Rechtsnatur auch immer – gegen den Verkäufer geltend gemacht werden können, insbesondere aus den Titeln der Gewährleistung, Schadenersatz oder Bereicherung.
Die Fahrnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
Die Vertragsparteien erklären ausdrücklich die Angemessenheit des Kaufpreises. Die Vertragsparteien verzichten darauf, den Vertrag wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes anzufechten und schließen diese gemäß § 351 UGB aus.
Ein Verkauf erfogt unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und es ist asschließlich nur österreichisches Gesetz anwendbar.
Die Vertragsparteien verzichten auch auf die Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums, sowohl im Wege der Vertragsanpassung als auch der Vertragsaufhebung. Weiters verzichten die Vertragsparteien darauf, den Vertrag wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage anzufechten.

Als Gerichtsstand gilt Graz